darunter versteht man einen sich in Intervallen wiederholenden Reinigungsablauf innerhalb eines Gebäudes.
z.B.: Reinigung von Büros, Einkaufszentren, Stiegenhäuser, Schulen, Banken und Industriebetrieben, Reinigung von Sanitärräumen, Mobiliar, Fußböden sozialen Einrichtungen, Müllentsorgung, usw.
Ziel ist der Erhalt des gewünschten Sauberkeitsgrades.
In erster Linie dient die Unterhaltsreinigung der Nutzwerterhaltung.
Alle Leistungen werden grundsätzlich in Leistungsverzeichnissen vereinbart.